Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Grundsatz, Anwendungsbereich
Unter Vorbehalt von anders lautenden, schriftlichen Vereinbarungen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) für alle Verkäufe durch Pittsburgh Corning (Schweiz) AG (hiernach Verkäuferin genannt). Diese AGB gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers vor. Er anerkennt diese durch Stillschweigen als Vertragsinhalt und verzichtet darauf, allfällige eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden.
2. Bestellung, Preise
Die Bestellung des Käufers bindet die Verkäuferin, wenn sie diese durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen hat. Weicht sie inhaltlich von der Bestellung ab, indem die Verkäuferin diese beispielsweise durch Verkaufsbedingungen ergänzt, liegt eine Gegenofferte vor, die der Käufer mangels schriftlichen Widerspruchs innert fünf Tagen akzeptiert.
Die Preise in unserer Preisliste verstehen sich exklusiv MwSt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern keine Voranzeige sofern sie durch Preiserhöhung von Rohstoffen, Zulieferanten, Transportkosten oder Wechselkursänderungen verursacht sind.
VOC Abgaben für lösungshaltige Produkte werden nach den aktuell gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
Nach einer Bestellung ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Kaufpreis bis zum Liefertermin verbindlich. Wurde ein solcher nicht vereinbart, weil die Ware auf Abruf bereitzustellen ist, oder wurde er aus Gründen die beim Käufer liegen, nicht eingehalten, ist die Verkäuferin berechtigt, den Preis der allgemeinen Preisentwicklung ihrer Produkte anzupassen.
Preise in Euro (€) auf Anfrage.
3. Transport
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Lager, auf Baustellen oder Talbahnstationen. Voraussetzung: Zufahrt mit 2,50 m breiten und 4.0 m hohen Lastwagen möglich.
Spezialtransporte (mit speziellen Fahrzeugen) sind durch den Unternehmer zu bewerkstelligen.
Die Entladung des Lastwagens ist bauseits abzurechnen und geht zu Lasten des Unternehmers / Empfängers.
Transport gegen Verrechnung
Lieferungen < 15m3, erfolgen ab Lager Möhlin, nach dem aktuellem GU-Tarif (ASTAG), zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Transport-Preise verstehen sich inkl. der LSV-Abgaben.
Franko Lieferungen
Für FOAMGLAS® Produkte beim Bezug von Mengen >15 m3, gemäss Kategorie A der Preisliste;
Für Kleber, Putze, Beschichtungen und Perinsul ab 2 Paletten des jeweiligen Produktes, (Kumulation mit FG-Material nicht möglich);
Zubehör wie PITTSEAL® 444 N, PC® 11 (3 kg) etc. ab einem Wert von CHF 5000.00
Selbstabholung ist ab Lager Möhlin, Aclens, S. Antonino möglich.
4. Liefertermine
Die Verkäuferin bemüht sich, das in Aussicht gestellte Lieferdatum einzuhalten. Soweit möglich orientiert sie den Käufer über absehbare Verspätungen.
In diesem Fall kann die Verkäuferin den Liefertermin in Absprache mit dem Käufer angemessen verschieben. Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
Zeitangaben werden zwar als Wunsch, jedoch ohne Gewähr entgegengenommen. Bei den heutigen Verkehrsverhältnissen können Liefertermine nur in Grössenordnungen von halben Tagen (morgens oder nachmittags) zugesichert werden. Bei verspäteten und avisierten Lieferungen besteht für den Käufer kein Anrecht auf Schadenersatz (Wartezeit etc.).
Für zeitgebundene Lieferungen und ausserordentlichen Wartezeiten kann ein Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
5. Lieferform
Die Anlieferung auf die Baustelle oder an den Lieferort erfolgt mit Lastwagen.
Die FOAMGLAS® Produkte stehen auf eigenen Mehrwegpaletten.
Der Ablad ist in drei Varianten möglich.
Variante 1: Kranablad (bauseits gestellt). Stangen und Gurte werden ab Werk mitgeführt.
Variante 2: Staplerablad (bauseits). Dafür sind Gabeln 80/40 erforderlich
Variante 3: Hebebühne. Der Zuschlag für die Lieferung mit Hebebühne beträgt pro LKW pauschal
CHF 150.00
6. Gefahrtragung
Die Gefahr für die Ware geht in jedem Fall auf den Käufer über, wenn sie im Lager der Verkäuferin auf das Transportmittel verladen worden ist. Die Verkäuferin haftet nicht für mangelhafte oder verspätete Erfüllung, welche durch höhere Gewalt, Zufall oder andere Gründe ausserhalb ihres Einflussbereiches zurückzuführen ist.
7. Mängelrügen
Der Käufer hat für eine sofortige Prüfung der Ware bei Empfang zu sorgen. Mengenmässige und qualitative Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn solche auf dem Lieferschein der Verkäuferin aufgeführt und durch den Chauffeur und den Baustellenpolier visiert sind. Andere Mängelrügen sind der Verkäuferin innert 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu melden.
8. Gewährleistung und Garantien
Die Verkäuferin sichert dem Käufer zu, dass die Ware frei von Mängeln ist und den von ihr bekannt gegebenen Spezifikationen entspricht. Im Falle von Mängeln ist die Verkäuferin nur verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen oder sie durch mängelfreie Ware zu ersetzen. Der Käufer verzichtet vollumfänglich auf weitere Mängelrechte und Schadenersatzansprüche.
Die Verkäuferin haftet nicht für leichtes Verschulden oder das Verhalten von Hilfspersonen. Die Haftung der Verkäuferin wird durch die Ausgabe von Richtlinien und Ausschreibungstexten nicht erweitert.
Auf Anfrage gewährt die Verkäuferin spezielle Garantien. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen indessen vor Inangriffnahme der Arbeiten schriftlich vereinbart werden.
9. Rücknahmen
Leere Paletten können kostenlos in den Lagern Möhlin, Aclens, S. Antonino zurückgegeben werden. Die Palette müssen unbeschädigt und sauber aufgeschichtet zurückgegeben werden.
Bei Nachlieferungen werden die Paletten ebenfalls kostenlos zurückgenommen, sofern der Transporteur vorgängig informiert ist.
Separate Abholungen werden gegen Verrechnung der Transportkosten nach GU-Tarif (ASTAG), zuzüglich Mehrwertsteuer ausgeführt.
Die Verkäuferin nimmt FOAMGLAS® Pakete nur nach vorheriger Absprache und bei ausdrücklicher Zustimmung zurück. Voraussetzung ist überdies, dass die Eingangskontrolle im Lager der Verkäuferin bestätigt, dass es sich um komplette, werkseitig verpackte Pakete im Neuzustand handelt.
Für solche Rücknahmen beträgt die Bearbeitungsgebühr 10% des fakturierten Bruttopreises.
Die Transportkosten bis zum nächstliegenden Lager gehen zu Lasten des Kunden.
Aus Sicherheitsgründen werden Gebinde wie z.B. Kleber PC 56, Grund- und Fertigputze etc. weder zurückgenommen noch vergütet.
Speziell angefertigte Artikel wie z.B. Gefälleplatten, GS Promet etc. werden nicht zurückgenommen.
10. Spezielles
Frostgefährdete Produkte wie Kleber und Verputzmaterialien etc. dürfen nicht unter 5 C° gelagert, transportiert oder verarbeitet werden.
11. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird vorbehältlich anderer schriftlicher Vereinbarung fällig, wenn die Ware dem Käufer am Lieferort angeboten wird. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware zu verlangen. Der Käufer gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innert 10 Tagen seit Fälligkeit bezahlt. Er schuldet der Verkäuferin einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, mindestens jedoch den gesetzlichen Zinssatz von 5%.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Die Ware bleibt bis zum Einbau bzw. bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Die Verkäuferin behält sich einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vor.
12. Recycling
FOAMGLAS®-Platten, mit oder ohne Bitumenreste, werden durch uns zurückgenommen und fachgerecht recycliert.
Die Konditionen für Recycling und Transport können jederzeit am Geschäftssitz angefragt werden.
13. Beratung
Technische Beratung
Der Aussendienst der Verkäuferin steht den Kunden jederzeit für technische und kommerzielle Auskünfte zur Verfügung. Die Beratungen beruhen auf den bisherigen Erfahrungen und dem derzeitigen Stand der Technik.
Ausschreibungen und Materialauszüge werden kostenlos durch die Verkäuferin erstellt.
Das Mengenrisiko liegt beim Käufer.
Die Verkäuferin behält sich vor, Vorstudien und Projekte und speziell angefertigte Muster in Rechnung zu stellen.
Praktische Beratung und Vorführung auf der Baustelle
Auf Wunsch führt die Verkäuferin eine kostenlose Verlegeeinweisung auf der Baustelle durch.
14. anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehungen mit der Verkäuferin ist allein Schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-6343 Rotkreuz
Stand Dezember 2010

